Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen C365 Digital GmbH (nachfolgend «C365») mit Sitz in Zürich und ihren Auftraggebern (nachfolgend «Auftraggeber»), insbesondere für Beratungs-, Entwicklungs- und Betriebsleistungen, die Lieferung von Softwarelizenzen und Cloud-Abonnementen, die Registrierung von Domains sowie Fernwartung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn C365 diesen schriftlich zugestimmt hat. Individuelle vertragliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss
Angebote von C365 sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von C365 oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien und können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.
C365 ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) beizuziehen. C365 bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemässe Leistungserbringung verantwortlich.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, C365 alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus unzureichender Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von C365.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder dem gültigen Stundensatz von C365. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist C365 berechtigt, Verzugszinsen gemäss schweizerischem Recht zu erheben und nach erfolgloser Mahnung weitere Leistungen bis zur Begleichung der offenen Beträge zurückzubehalten.
6. Termine und Fristen
Angaben zu Terminen und Lieferfristen erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, Drittanbietern oder höherer Gewalt verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
7. Abnahme
Sofern keine formelle Abnahme vereinbart wurde, gelten Leistungen als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Lieferung wesentliche Mängel schriftlich meldet oder die Arbeitsergebnisse produktiv nutzt.
8. Softwarelizenzen und Cloud-Abonnemente
Liefert oder vermittelt C365 Softwarelizenzen oder Cloud-Abonnemente von Drittherstellern (insbesondere Microsoft), gelten zusätzlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, zum Beispiel das Microsoft Customer Agreement. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Bedingungen einzuhalten.
Laufzeiten, Kündigungsfristen und Änderungsmöglichkeiten richten sich nach den Bedingungen des Herstellers. Abonnemente mit Jahres- oder Mehrjahresverpflichtung können während der vereinbarten Laufzeit weder gekündigt noch reduziert werden; die Vergütung ist für die gesamte Laufzeit geschuldet.
Preisänderungen des Herstellers sowie Änderungen von Wechselkursen kann C365 ab dem vom Hersteller festgelegten Zeitpunkt, spätestens ab der nächsten Verlängerung, an den Auftraggeber weitergeben.
Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Änderungen der Produkte ist der jeweilige Hersteller verantwortlich.
9. Domains
C365 registriert und verwaltet Domains im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers über einen akkreditierten Registrar. Inhaber der Domain ist der Auftraggeber oder die von ihm bezeichnete Person.
Es gelten zusätzlich die Bestimmungen der jeweiligen Registrierungsstelle, zum Beispiel von SWITCH für .ch- und .li-Domains oder der ICANN für generische Endungen. Die für die Registrierung erforderlichen Angaben werden an Registrar und Registrierungsstelle übermittelt und können nach deren Regeln in öffentlichen Verzeichnissen erscheinen.
Domains werden jeweils für ein Jahr im Voraus verrechnet und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Bereits bezahlte Registrierungsperioden werden nicht zurückerstattet.
C365 übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine gewünschte Domain registriert werden kann oder frei von Rechten Dritter ist. Für die Wahl des Domainnamens ist der Auftraggeber verantwortlich.
10. Fernwartung
Sofern nicht anders vereinbart, greift C365 nur auf Anfrage und mit Zustimmung des Auftraggebers per Fernwartung auf dessen Systeme zu. Jede Sitzung muss auf dem betreffenden Gerät aktiv freigegeben werden und kann jederzeit beendet werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Freigabe des Zugriffs berechtigt ist und betroffene Personen informiert sind.
11. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Urheberrechte, Eigentumsrechte sowie Rechte an Methoden, Konzepten, Frameworks, Bibliotheken, Tools, Templates, Know-how und generischen Komponenten bei C365.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich unbeschränktes, nicht exklusives Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen und dem projektspezifischen Sourcecode für eigene geschäftliche Zwecke.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Lösung für eigene Zwecke weiterzuentwickeln oder weiterentwickeln zu lassen.
Eine Weitergabe des Sourcecodes oder von Arbeitsergebnissen an Dritte ausserhalb der Weiterentwicklung im Auftrag des Auftraggebers bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von C365.
Nicht Bestandteil der übertragenen Nutzungsrechte sind allgemeine Frameworks, Bibliotheken, Tools, Methoden, Templates sowie sonstige nicht kundenspezifische Komponenten von C365. Diese verbleiben im Eigentum von C365.
Werden Arbeitsergebnisse oder Sourcecode durch Dritte verändert oder erweitert, entfallen sämtliche Gewährleistungs-, Support- und Haftungsansprüche gegenüber C365 für die betroffenen Bestandteile.
Für eingesetzte Drittsoftware und Open-Source-Komponenten gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbestimmungen der entsprechenden Anbieter.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei gegenüber Dritten geheim zu halten und ausschliesslich zur Auftragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
13. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Soweit C365 im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet, handelt C365 als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) bzw., soweit anwendbar, Art. 28 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). C365 bearbeitet diese Daten nur zur Vertragserfüllung und gemäss den Weisungen des Auftraggebers und trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu deren Schutz.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass C365 für die Leistungserbringung erforderliche Unterauftragsbearbeiter (zum Beispiel Anbieter von Cloud- und Fernwartungsdiensten) beizieht. C365 informiert den Auftraggeber auf Anfrage über die eingesetzten Unterauftragsbearbeiter. Einzelheiten können in einer separaten Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung geregelt werden.
14. Haftung
C365 schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
C365 haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ebenfalls ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn und Datenverlust.
Soweit die Haftung von C365 gesetzlich beschränkt werden darf, ist sie auf die Vergütung des betroffenen Auftrags begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf die Vergütung der letzten zwölf Monate.
Für Ausfälle, Störungen oder Änderungen von Diensten Dritter (zum Beispiel Cloud-Anbieter, Softwarehersteller oder Registrierungsstellen) haftet C365 nicht, soweit sie diese nicht selbst zu vertreten hat.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber für Datensicherung und Archivierung selbst verantwortlich.
15. Laufzeit und Kündigung
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Für Softwarelizenzen, Cloud-Abonnemente und Domains gelten vorrangig die Bestimmungen der Ziffern 8 und 9. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
16. Schlussbestimmungen
Wo diese AGB oder ein Vertrag Schriftlichkeit verlangen, genügt auch die Übermittlung per E-Mail.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich, Schweiz.
18. Änderungen der AGB
C365 behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website von C365 abrufbar. Bei laufenden Verträgen werden wesentliche Änderungen dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
Stand: September 2026